KfW-Förderprogramme im Überblick
Alle aktuellen KfW-Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude — Neubau, Sanierung und Heizungstausch mit Förderhöhen, Konditionen und Voraussetzungen.
Diese Seite zeigt alle KfW-Förderprogramme im Überblick — kompakt nach Vorhabenstyp sortiert. Die KfW-Bankengruppe bietet zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschüsse für die energetische Gebäudesanierung und den klimafreundlichen Neubau. Das wichtigste Programm für Bestandsgebäude ist KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung) mit bis zu 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Wichtig: Zum 21.07.2026 ändern sich Tilgungszuschüsse und Boni — siehe BEG-Reform 2026.
Für den Heizungstausch steht KfW 458 zur Verfügung: Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent für Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüsse. Der Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20.07.2026 +20 %, ab 21.07.2026 +16 %) belohnt den vorzeitigen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Der Ergänzungskredit KfW 358/359 finanziert zusätzliche Maßnahmen mit bis zu 120.000 Euro.
Für Neubauten sind KfW 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) relevant. Voraussetzung für die höchste Stufe ist das QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Als KfW-Effizienzexperte begleite ich die gesamte Antragstellung: Technische Projektbeschreibung (TPB), Baubegleitung und Bestätigung nach Durchführung (BnD).
BEG-Reform zum 21. Juli 2026
Datenstand: 21.07.2026 · Reform in KraftZum 21.07.2026 ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehrere Fördersätze und Boni. Die wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich:
| Programm / Position | Bisher (bis 20.07.2026, 20:00 Uhr) | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| KfW 261 — Sanierung Wohngebäude (Kredit) | ||
| Förderfähige Stufen | EH 40 / 55 / 70 / 85 und EH Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse) | nur noch EE- oder NH-Varianten: EH 40/55/70/85 EE|NH sowie EH Denkmal EE|NH |
| Tilgungszuschuss (EE-Klasse) | Basis EH 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · 85/Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp) | EH 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE / 85 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp) |
| EE-Klassen-Bonus (zusätzlich) | +5 % | entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp) |
| Worst-Performing-Building-Bonus | +10 pp (EH 40/55/70) | +10 pp (unverändert) |
| Bonus serielles Sanieren | +15 pp (nur EH 40/55) | +15 pp (EH 40/55). Ausweitung auf EH 70 EE angekündigt — Beantragung voraussichtlich ab Ende September 2026 |
| Max. Förderquote gesamt | — | gedeckelt auf 60 % der förderfähigen Kosten |
| Max. Kreditbetrag | 120.000 €/WE (150.000 € mit EE-/NH-Klasse) | bis 150.000 €/WE |
| KfW 458 — Heizungsförderung (Zuschuss) | ||
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20 % | +16 % (ab 01.02.2027 halbjährlich −4 Prozentpunkte) |
| Effizienzbonus (WP) | +5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 € Pauschale | entfällt |
| Einkommensbonus (Selbstnutzer) | +30 % (zvE ≤ 40.000 €) | gestaffelt: +40 % (≤ 30.000 €) · +30 % (≤ 40.000 €) · +10 % (≤ 50.000 €) |
| Familienzuschlag (Kinder) | — | neu: je Haushalt mit mind. 1 minderjährigem Kind −10.000 € anrechenbares Einkommen → Bonus +40 % (≤ 40.000 €) · +30 % (≤ 50.000 €) · +10 % (≤ 60.000 €) |
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 € (1. WE) | 28.000 € (1. WE) · 15.000 € (WE 2–6) · 8.000 € (ab 7. WE) — 1. WE ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € |
| Max. Förderquote | 70 % (80 % Eigennutzer, zvE ≤ 40.000 €) | 70 % / 80 % (unverändert) |
| Wertschöpfungsbonus / WP-Herkunft | — | angekündigt ab Q1 2027: Wärmepumpe aus EU-Fertigung → Grundförderung 30 % + 15 % Bonus; aus Nicht-EU → Grundförderung sinkt auf 15 %. Noch nicht beantragbar. |
| KfW 263 — Sanierung Nichtwohngebäude (Kredit) | ||
| Förderfähige Stufen | EG 40/55/70 und EG Denkmal (auch ohne EE-/NH-Klasse) | nur noch EE- oder NH-Varianten: EG 40/55/70 EE|NH sowie EG Denkmal EE|NH |
| Tilgungszuschuss (EE-Klasse) | Basis EG 40: 20 % · 55: 15 % · 70: 10 % · Denkmal: 5 % (EE-Variante je +5 pp) | EG 40 EE: 10 % · 55 EE: 5 % · 70 EE: 0 % · Denkmal EE: 5 % (NH-Klasse je +5 pp) |
| EE-Klassen-Bonus (zusätzlich) | +5 % | entfällt (EE ist jetzt Basis; NH-Klasse gibt +5 pp) |
| Worst-Performing-Building-Bonus | +10 pp | +10 pp (EG 40/55/70) |
| Bonus serielles Sanieren | — | neu eingeführt — Beantragung voraussichtlich ab Ende September 2026 (im Merkblatt 263, Stand 07/2026, noch nicht enthalten) |
| Max. Kredit / Förderquote | 2.000 €/m² NGF, max. 10 Mio. € je Vorhaben | unverändert; Gesamtförderquote gedeckelt auf 60 % |
| KfW 522 — Heizungsförderung Nichtwohngebäude (Zuschuss) | ||
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Effizienzbonus | +5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € (Biomasse) | entfällt |
| Förderfähige Höchstkosten | nach Nettoraumfläche gestaffelt | 28.000 € bis 150 m² · +197 €/m² (150–400) · +118 €/m² (400–1.000) · +79 €/m² (> 1.000 m²) |
| KfW 264 / 464 — Sanierung kommunaler Gebäude (Zuschuss) | ||
| Zuschussförderung | je Effizienzgebäude-Stufe | wird weitergeführt; Zuschüsse je Stufe um 10 Prozentpunkte reduziert (bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten) |
Quellen: KfW — „Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ sowie KfW-Produktseiten 261, 458, 263, 266 (abgerufen 20.07.2026). Fördersätze abhängig von Gebäude, Antragsteller, Maßnahmenbeginn und technischen Voraussetzungen — verbindliche Prüfung im Einzelfall durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in.
Sanierung zum Effizienzhaus
Wohngebäude — Kredit
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Ab 21.07.2026 nur noch in der EE- oder NH-Klasse förderfähig (EH 40/55/70/85 EE|NH, EH Denkmal EE|NH). Das wichtigste Programm für umfassende Sanierungen.
Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe Direkt zur KfW: Programm 261 →Ergänzungskredit
Zusätzlicher zinsgünstiger Kredit für Eigentümer, die bereits einen BAFA-Zuschuss oder KfW-Zuschuss (458) erhalten haben und eine Anschlussfinanzierung benötigen.
Ab 0,01 % eff. Jahreszins Direkt zur KfW: Programm 358/359 →Heizungstausch
Heizungsförderung — Zuschuss
Direkter Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss.
Bis 70 % Zuschuss (80 % für Eigennutzer) Direkt zur KfW: Programm 458 →Boni ab 21.07.2026:
| Bonus | Voraussetzung | Zuschuss |
|---|---|---|
| Grundförderung | Austausch fossiler Heizung gegen EE-Heizung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Alte Gas-/Ölheizung (mind. 20 Jahre) wird ersetzt | +16 % |
| Einkommensbonus (gestaffelt) | zvE ≤ 30.000 € → +40 % · ≤ 40.000 € → +30 % · ≤ 50.000 € → +10 % | bis +40 % |
| Effizienzbonus | entfällt zum 21.07.2026 (bisher +5 % für WP mit natürl. Kältemittel/Erd-/Wasser-WP) | — |
| Emissionsminderungszuschlag | entfällt zum 21.07.2026 (bisher 2.500 € Pauschale bei Biomasse) | — |
| Maximum | Alle Boni kumuliert (80 % für Eigennutzer mit zvE ≤ 40.000 €) | 70 % |
Neubau-Förderung
Klimafreundlicher Neubau
Zinsgünstige Kredite für klimafreundliche Neubauten: beide im Effizienzhaus-40-Standard mit Treibhausgas-Grenzwert — KfW 297 ohne, KfW 298 mit QNG-Siegel (höherer Kreditbetrag). Die befristete EH-55-Neubauförderung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert.
Klimafreundlicher Neubau (EH 40 / QNG) Direkt zur KfW: Programm 297/298 →Wohneigentum für Familien
Zinsgünstiger Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Einkommensgrenze: max. 90.000 € zu versteuerndes Einkommen.
Kredit bis 270.000 € Direkt zur KfW: Programm 300 →Neubau Niedrigpreissegment
Fördert kostengünstigen, flächeneffizienten Wohnungsneubau. Mindestens Effizienzhaus 55 und Kosten-/Flächenobergrenzen.
Zinsgünstiger Kredit Direkt zur KfW: Programm 296 →Weitere Programme
Gewerbe zu Wohnen
Direkter Zuschuss von 30 % für den Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum — bis zu 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neuer Wohneinheit (max. 30.000 € Zuschuss/WE, höchstens 300.000 € gesamt). Gefördert werden Umbaukosten (Rückbau, Statik, Innenausbau, Erschließung, Fachplanung). Nicht enthalten: Grundstücks-/Kaufkosten und die energetische Sanierung zum Effizienzhaus — diese läuft getrennt über KfW 261 (keine Doppelförderung derselben Kosten).
30 % · bis 30.000 € je Wohneinheit Direkt zur KfW: Programm 266 →Erneuerbare Energien — Standard
Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Windkraft und andere EE-Anlagen. Für Privatpersonen und Unternehmen.
Kredit bis 150 Mio. € Direkt zur KfW: Programm 270 →Wohneigentumsprogramm
Zinsgünstiger Kredit für den Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien — ohne energetische Anforderungen, ohne Einkommensgrenze.
Kredit bis 100.000 € Direkt zur KfW: Programm 124 →Altersgerecht Umbauen — Zuschuss
Direkter Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung: schwellenlose Zugänge, Badumbau, Treppenlifte, breitere Türen.
Zuschuss bis 6.250 € Direkt zur KfW: Programm 455-B →Altersgerecht Umbauen — Kredit
Zinsgünstiger Kredit für Barriereabbau und Einbruchschutz. Ergänzung zum Zuschussprogramm 455-B, wenn die Zuschussmittel erschöpft sind.
Kredit bis 50.000 € Direkt zur KfW: Programm 159 →Nichtwohngebäude (NWG) — Bürogebäude, Gewerbe, Kommunal
Für Nichtwohngebäude wie Büros, Verwaltungs-, Schul- und Gewerbegebäude gelten eigene KfW-Programme. Anstelle von Wohneinheiten (WE) wird die Nettogrundfläche (NGF) als Bezugsgröße verwendet. iSFP-Bonus gibt es nicht — Boni für Effizienz, EE-Klasse und Worst-Performing-Building bleiben kombinierbar.
BEG Nichtwohngebäude — Sanierung
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (EG 40, 55, 70 oder Denkmal). Pendant zu KfW 261 für NWG.
Bis 35 % Tilgungszuschuss Direkt zur KfW: Programm 263 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
KfW 263 ist das NWG-Pendant zu KfW 261: Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude (EG 70, 55, 40 oder Denkmal). Förderfähig sind bis zu 2.000 €/m² Nettogrundfläche, mit Erneuerbare-Energien- bzw. Worst-Performing-Building-Klasse bis 3.500 €/m², max. 15 Mio. € je Vorhaben. Der Tilgungszuschuss steigt mit der Effizienzgebäude-Stufe (bis 35 %).
Ein Energieeffizienz-Experte (Liste des Bundes) ist Pflicht; der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank. Die Verzinsung folgt dem risikogerechten Zinssystem — Ihre Preisklasse ermitteln Sie unten im Rechner.
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Klimafreundlicher Neubau NWG
Kredit für Neubau von Nichtwohngebäuden im Effizienzgebäude-40-NWG-Standard. Drei Förderstufen: Standard (KFN), KFN+QNG-Siegel, KFN+QNG-Plus.
Kredit bis 3.000 €/m² NGF (QNG) Direkt zur KfW: Programm 299 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Förderkredit für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Drei Stufen: KFN (Effizienzgebäude 40 NWG + Nachhaltigkeitsanforderungen), KFN + QNG-Siegel und KFN + QNG-Plus. Kredithöchstbetrag 2.000 €/m² NGF (Standard) bzw. 3.000 €/m² mit QNG, max. 15 Mio. €.
Voraussetzung: keine fossilen Brennstoffe und Nachweis der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus (LCA). Reiner Zinsvorteil, kein Tilgungszuschuss; Verzinsung risikogerecht (RGZS).
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →KFN Niedrigpreissegment NWG
Zinsverbilligter Kredit für kostengünstigen klimafreundlichen Nichtwohngebäude-Neubau. Mindestens EG 55 NWG plus Lebenszyklus-Anforderungen.
Ab 0,01 % eff. Jahreszins Direkt zur KfW: Programm 596 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Variante von KFN für den kostengünstigen klimafreundlichen NWG-Neubau (Niedrigpreissegment). Mindestens Effizienzgebäude 55 NWG plus Lebenszyklus-Anforderungen, dazu Kosten- und Flächenobergrenzen. Dafür besonders zinsverbilligt (ab 0,01 % eff. Jahreszins), Kredit bis 2.000 €/m² NGF.
Gedacht für serielles, flächeneffizientes und kostenoptimiertes Bauen. Verzinsung risikogerecht (RGZS) — Preisklasse siehe Rechner unten.
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Heizungsförderung NWG — Zuschuss
Direktzuschuss für den Austausch fossiler Heizungen in Nichtwohngebäuden gegen Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetz-Anschluss. NWG-Pendant zu KfW 458.
30 % Grundförderung Direkt zur KfW: Programm 522 →Ausführliche Erklärung
Direkter Investitionszuschuss (kein Kredit) für den Austausch fossiler Heizungen in Nichtwohngebäuden gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Wärmenetz-Anschluss. Grundförderung 30 %. Der bisherige Effizienzbonus (+5 %) und der Emissionsminderungszuschlag entfallen zum 21.07.2026.
Die Bemessungsgrenze ist nach Nettogrundfläche gestaffelt (max. 30.000 € für die erste Einheit, +15.000 € je weiterer). Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung vorliegen. Als Zuschuss mit fester Förderquote unterliegt 522 nicht dem risikogerechten Zinssystem — es gibt also keinen bonitätsabhängigen Zins.
Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit NWG
Zinsverbilligter Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss oder zu KfW 522. Pendant zu KfW 358/359 für Wohngebäude — finanziert die Restkosten nach Abzug der Zuschüsse.
Kredit bis 120.000 €/Maßnahme Direkt zur KfW: Programm 523 →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Zinsverbilligter Ergänzungskredit zu einem bereits bewilligten Zuschuss — entweder zum BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) oder zu KfW 522. Er finanziert die Restkosten nach Abzug der Zuschüsse, bis 120.000 € je Maßnahme, Zinsbindung 10 Jahre.
Voraussetzung ist ein vorheriger Zuwendungsbescheid; der Kreditantrag ist binnen 12 Monaten über die Hausbank zu stellen. NWG-Pendant zu KfW 358/359. Verzinsung risikogerecht (RGZS).
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Erneuerbare Energien Standard NWG
Marktnaher Kredit für PV-Anlagen, Batteriespeicher, Biomasse und andere EE-Anlagen für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss.
Kredit bis 50 Mio. € Direkt zur KfW: Programm 270 NWG →Ausführliche Erklärung & aktuelle Konditionen
Marktnaher Förderkredit für Erneuerbare-Energien-Anlagen — Photovoltaik, Batteriespeicher, Biomasse, Wind, Wärme/Kälte aus EE — für Unternehmen und gewerbliche Betreiber. Kein Tilgungszuschuss, dafür hohe Kreditbeträge (bis 50 Mio. €) und Laufzeiten bis 30 Jahre.
Identisches Programm wie KfW 270 für Privatpersonen, hier in der gewerblichen Nutzung. Verzinsung nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS).
📊 Aktuelle Zinskonditionen (Konditionenanzeiger) →Kreditbewertung für Unternehmen: das risikogerechte Zinssystem (RGZS)
Anders als bei Zuschüssen ist der Zinssatz eines KfW-Förderkredits für Unternehmen und Nichtwohngebäude nicht für alle gleich. Er wird nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS) individuell festgelegt — abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens und der Werthaltigkeit der Sicherheiten. Grundsatz: je besser die wirtschaftliche Lage und je werthaltiger die Besicherung, desto niedriger der Zins.
Die Hausbank bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse (Jahresabschlüsse, BWA) und ordnet Ihr Unternehmen einer von 7 Bonitätsklassen zu.
Sie schätzt, welcher Anteil des Kredits durch Sicherheiten (z. B. Grundschulden) gedeckt ist — daraus folgt eine von 3 Besicherungsklassen.
Bonität × Besicherung ergibt die Preisklasse A–I. Jede Preisklasse steht für eine Zinsobergrenze, die die KfW im Konditionenanzeiger veröffentlicht.
| Bonitätsklasse | Einschätzung der Hausbank | 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| 1 | ausgezeichnet | < 0,10 % |
| 2 | sehr gut | 0,10 % – < 0,40 % |
| 3 | gut | 0,40 % – < 1,20 % |
| 4 | befriedigend | 1,20 % – < 1,80 % |
| 5 | noch befriedigend | 1,80 % – < 2,80 % |
| 6 | ausreichend | 2,80 % – < 5,50 % |
| 7 | noch ausreichend | 5,50 % – < 10,00 % |
| Besicherungsklasse | Werthaltige Besicherung (Deckungsgrad des Kredits) |
|---|---|
| 1 | ≥ 70 % |
| 2 | > 40 % und < 70 % |
| 3 | ≤ 40 % |
🧮 Preisklassen-Rechner
Wählen Sie Ihre voraussichtliche Bonitäts- und Besicherungsklasse — der Rechner zeigt die resultierende Preisklasse. Orientierung: Die verbindliche Einstufung nimmt Ihre Hausbank am Tag der Kreditzusage vor.
Die Zuordnung Bonität × Besicherung → Preisklasse folgt dem KfW-Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem". Die tagesaktuellen Sollzins-/Effektivzins-Obergrenzen je Preisklasse veröffentlicht die KfW im Konditionenanzeiger (Zinsänderungen täglich möglich) — lesen Sie dort die Spalte Ihrer Preisklasse ab. Anträge in den Kombinationen 7/1, 7/2 und 6/3 sind nur ohne Haftungsfreistellung möglich; 7/3 wird nicht gefördert.
Programmübersicht auf einen Blick
| Programm | Zweck | Art | Max. Betrag |
|---|---|---|---|
| KfW 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | Kredit + Tilgungszuschuss | 150.000 €/WE |
| KfW 458 | Heizungstausch | Direktzuschuss | bis 70 % · Höchstk. 28.000 €/WE |
| KfW 297/298 | Klimafreundlicher Neubau | Kredit | 150.000 €/WE |
| KfW 300 | Wohneigentum Familien | Kredit | 270.000 € |
| KfW 296 | Neubau Niedrigpreis | Kredit | variabel |
| KfW 270 | Erneuerbare Energien | Kredit | 150 Mio. € |
| KfW 124 | Wohneigentum (allgemein) | Kredit | 100.000 € |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit | Kredit | 120.000 €/WE |
| KfW 455-B | Barrierefreiheit | Direktzuschuss | 6.250 € |
| KfW 159 | Barrierefreiheit + Einbruchschutz | Kredit | 50.000 € |
| KfW 266 | Gewerbe zu Wohnen (Umbau) | Direktzuschuss | 30.000 €/WE |
| Nichtwohngebäude (NWG) | |||
| KfW 263 | BEG NWG Sanierung | Kredit + Tilgungszuschuss | 3.500 €/m² NGF (EE) |
| KfW 299 | Klimafreundlicher Neubau NWG | Kredit | 3.000 €/m² NGF (QNG) |
| KfW 596 | KFN Niedrigpreissegment NWG | Kredit | 2.000 €/m² NGF |
| KfW 522 | Heizungsförderung NWG | Direktzuschuss | 35 % (max. 30k + 15k/Einheit) |
| KfW 523 | Ergänzungskredit NWG (zu BAFA) | Kredit | 120.000 €/Maßnahme |
| KfW 270 NWG | Erneuerbare Energien NWG | Kredit | 50 Mio. € |
Energieberatung — Förderung Wohngebäude (WG) vs. Nichtwohngebäude (NWG)
Die Energieberatung wird auf zwei Wegen gefördert: BAFA-Direktzuschüsse (für die Beratung selbst inkl. iSFP bzw. EBN/EBK) und KfW-Tilgungszuschüsse (für Fachplanung & Baubegleitung im KfW-Programm). Beide Pfade unterscheiden sich für Wohn- und Nichtwohngebäude erheblich — Bezugsgröße, Höchstbeträge und sogar das Antragsverfahren weichen voneinander ab.
BAFA — Energieberatung als Zuschuss
| Programm | Gebäudetyp | Fördersatz | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| BAFA-EBW (Energieberatung WG, Bestand & Sanierung — iSFP) | Wohngebäude | 50 % der förderfähigen Beratungskosten | EFH/ZFH: 650 € MFH (≥3 WE): 850 € + 5 %-Bonus auf BEG-EM bei iSFP-Erstellung |
| BAFA-EBN (WG-Neubau) | Wohngebäude — Neubau | 50 % | EFH/ZFH: 1.300 €/WE MFH (≥3 WE): 1.700 €/WE |
| BAFA-EBN-NWG (Energieberatung Nichtwohngebäude) | NWG — gewerblich | 50 % | bis 8.000 € Zuschuss (max. 16.000 € förderfähige Beratungskosten) |
| BAFA-EBK (Energieberatung Kommunen) | NWG — kommunal | 80 % | bis 15.000 € Zuschuss |
Wichtig: Den iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es ausschließlich für Wohngebäude. Bei NWG übernimmt die Funktion eines Sanierungsfahrplans der Energieberatungs-Bericht nach EBN-NWG bzw. EBK-Schema — er löst aber keinen 5-%-Bonus auf BEG-Einzelmaßnahmen aus.
KfW — Fachplanung & Baubegleitung im Programm-Antrag
| Programm | Bezugsgröße | Förderfähige Kosten | Zuschuss (50 % davon) |
|---|---|---|---|
| KfW 261 Sanierung WG | Wohneinheit (WE) | EFH/ZFH (≤2 WE): 5.000 € MFH: 2.000 €/WE — max. 20.000 € | EFH: 2.500 € MFH: max. 10.000 € |
| KfW 297/298 Neubau WG | Wohneinheit (WE) | EFH/ZFH: 4.000 € MFH: 4.000 €/WE | EFH: 2.000 € MFH: 2.000 €/WE |
| KfW 263 Sanierung NWG | Nettogrundfläche (NGF) | max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 € | max. 10.000 € |
| KfW 299 Neubau NWG | Nettogrundfläche (NGF) | max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 € | max. 10.000 € |
| BAFA-EM Einzelmaßnahmen Fachplanung WG | Wohneinheit (WE) | EFH/ZFH: 5.000 € MFH: 2.000 €/WE — max. 20.000 € | EFH: 2.500 € MFH: max. 10.000 € |
| BAFA-EM-NWG Einzelmaßnahmen Fachplanung NWG | Nettogrundfläche (NGF) | max. 5 €/m² NGF — gesamt max. 20.000 € | max. 10.000 € |
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- Bezugsgröße: WG-Programme rechnen über die Wohneinheit (WE), NWG-Programme über die Nettogrundfläche (NGF in m²). Bei einem 800 m² NGF Bürogebäude ergibt das z. B. eine Cap von 4.000 € förderfähigen Beratungskosten (800 × 5 €), bei einem MFH mit 6 WE dagegen 12.000 € (6 × 2.000 €).
- iSFP-Bonus nur bei WG: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt (BAFA-EBW), bekommt zusätzlich 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss auf alle anschließenden BEG-EM-Maßnahmen (Hülle, Anlage, Heizungsoptimierung). Bei NWG entfällt dieser Bonus.
- Förderhöhen unterschiedlich strukturiert: Für ein kleines Bürogebäude bringt EBN-NWG bis zu 8.000 € Beratungszuschuss — deutlich mehr als ein EFH (650 €). Kommunale Liegenschaften kommen über EBK auf bis zu 15.000 € (80 %). Bei großen Wohngebäuden dagegen skaliert die KfW-Fachplanung über die WE-Zahl: ein MFH mit 10 WE bringt bis 20.000 € förderfähig (max. 10.000 € Zuschuss).
- Voraussetzungen Energieeffizienz-Experte: Für WG müssen Berater in der dena-Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) für Wohngebäude stehen. Für NWG ist eine gesonderte EEE-Listung für Nichtwohngebäude erforderlich — nicht jeder WG-Berater darf NWG-Anträge stellen.
- Heizungs-Zuschüsse getrennt: Für den Heizungstausch gilt bei WG KfW 458 (bis 70 %, 80 % für Eigennutzer; förderfähige Höchstkosten 28.000 € für die erste WE ab 21.07.2026), bei NWG KfW 522 (30 % Grundförderung; Höchstkosten nach Nettoraumfläche gestaffelt). Die Energieberatung dafür läuft im jeweiligen Programmpfad mit.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung
Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Brauche ich einen Energieberater?
Was ist ein Tilgungszuschuss?
Was ändert sich bei der KfW-Förderung zum 21. Juli 2026?
Was fördert KfW 266 (Gewerbe zu Wohnen) — und was nicht?
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit?
Welche KfW-Programme gibt es für Nichtwohngebäude?
Wie unterscheidet sich die Energieberatungs-Förderung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden?
Das richtige KfW-Programm finden
Ich prüfe, welche Programme für Ihr Vorhaben optimal kombinierbar sind — und begleite Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
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